Baumfällungen sind häufig nötig um der Verkehrssicherheitspflicht nachzukommen. Absterbende Bäume oder geschädigte Bäume stellen oft eine Gefahr dar und sollten fachmännisch gefällt werden. Auch Baumaßnahmen können ein Grund für die Fällung von Bäumen sein. Im einfachsten Fall kann der Baum bei genügend Platz in einem Stück gefällt werden. In den meisten Fällen im urbanen Bereich können Bäume jedoch nicht im Ganzen gefällt werden und müssen Stück für Stück abgetragen werden.
Vor- und Nachteile der Hubarbeitsbühne
Der größte Vorteil der Hubarbeitsbühne gegenüber der Seilklettertechnik ist die Sicherheit. Durch die Nutzung einer Hubarbeitsbühne benötigt der Baumpfleger keinen Ankerpunkt im Baum für sein Kletterseil, sondern nutzt die Hubarbeitsbühne um an die Äste des Baumes zu gelangen. Vor allem bei länger abgestorbenen Bäumen ist die Hubarbeitsbühne manchmal die einzig sichere Arbeitsweise, um den Baum stückweise abzutragen. Ein Nachteil der Hubarbeitsbühne ist deren Reichweite und Standortvoraussetzungen. Die Reichweite von Hubarbeitsbühnen ist begrenzt. Wichtig für die sichere Verwendung der Hubarbeitsbühne sind auch die Standortbedingungen. Hubarbeitsbühnen brauchen einen festen Untergrund, der möglichst plan ist. Bäume, die hinter dem Haus stehen, sind oft nicht mit der Hubarbeitsbühne zu erreichen, weshalb hier die Fällung in Seilklettertechnik die einzig mögliche Arbeitsweise ist. Ein weiterer Nachteil von Hubarbeitsbühnen ist der entstehende Kostenfaktor. Hubarbeitsbühnen sind in der Anschaffung, sowie zum Mieten sehr teuer. Baumpflege Vogel setzt aufgrund dessen nur in Ausnahmesituationen auf Hubarbeitsbühnen.

Bäume fällen ist eine sehr gefährliche Aufgabe, bei der viel Erfahrung und Technik notwendig ist. Nur ein Profi kann den Fallwinkel des Baumes, eine einseitige Kronenausformung sowie äußere Einflüsse wie Wind oder Regen sicher bestimmen und einschätzen. Bleiben Sie bei einer Baumfällung auf der sicheren Seite und entscheiden Sie sich für einen professionellen Baumpfleger!
Darf man Bäume immer fällen?
Nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen.

Der Vogel- und Naturschutz ist schon alleine aufgrund meines Nachnamen ein mir wichtiger Punkt. Wann immer möglich werden Fällungen auch in gärtnerisch genutzten Grundflächen lediglich im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28. Februar durchgeführt. Notfällungen, die zur Herstellung der Verkehrssicherheit dienen dürfen und müssen sobald wie möglich durchgeführt werden; also auch im Zeitraum vom 1. März bis 30. September. Dies gilt es jedoch immer mit der Naturschutzbehörde abzusprechen.
Braucht man eine Genehmigung für Baumfällungen?
Ob es eine Genehmigung für Baumfällungen in Ihrer Gemeinde braucht hängt davon ab, ob Ihre Gemeinde eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Ist dies der Fall müssen Sie sich als Baumeigentürmer an diese Verordnung halten und bei Baumfällungen eventuell erst eine Erlaubnis einholen. Gerne übernehme ich diese Aufgabe für Sie.
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