Baumfällungen sind häufig nötig um der Verkehrssicherheitspflicht nachzukommen. Absterbende Bäume oder geschädigte Bäume stellen oft eine Gefahr dar und sollten fachmännisch gefällt werden. Auch Baumaßnahmen können ein Grund für die Fällung von Bäumen sein. Im einfachsten Fall kann der Baum bei genügend Platz in einem Stück gefällt werden. Der Fallkerb dient dazu die Fallrichtung des Baumes vorzugeben. Mit dem Fällschnitt wird die Bruchleiste ausgeformt. Um den Baum in die gewünschte Richtung zu kippen werden entweder Keile, oder Keile in Kombination mit einem Zugseil verwendet.

Bäume fällen ist eine sehr gefährliche Aufgabe, bei der viel Erfahrung und Technik notwendig ist. Nur ein Profi kann den Fallwinkel des Baumes, eine einseitige Kronenausformung sowie äußere Einflüsse wie Wind oder Regen sicher bestimmen und einschätzen. Bleiben Sie bei einer Baumfällung auf der sicheren Seite und entscheiden Sie sich für einen professionellen Baumpfleger!
Darf man Bäume immer fällen?
Nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen.

Der Vogel- und Naturschutz ist schon alleine aufgrund meines Nachnamens ein mir wichtiger Punkt. Wann immer möglich werden Fällungen auch in gärtnerisch genutzten Grundflächen lediglich im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28. Februar durchgeführt. Notfällungen, die zur Herstellung der Verkehrssicherheit dienen, dürfen und müssen sobald wie möglich durchgeführt werden; also auch im Zeitraum vom 1. März bis 30. September. Dies gilt es jedoch immer mit der Naturschutzbehörde abzusprechen.
Braucht man eine Genehmigung für Baumfällungen?
Ob es eine Genehmigung für Baumfällungen in Ihrer Gemeinde braucht hängt davon ab, ob Ihre Gemeinde eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Ist dies der Fall müssen Sie sich als Baumeigentürmer an diese Verordnung halten und bei Baumfällungen eventuell erst eine Erlaubnis einholen. Gerne übernehme ich diese Aufgabe für Sie.
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