Baumfällungen sind häufig nötig um der Verkehrssicherheitspflicht nachzukommen. Absterbende Bäume oder geschädigte Bäume stellen oft eine Gefahr dar und sollten fachmännisch gefällt werden. Auch Baumaßnahmen können ein Grund für die Fällung von Bäumen sein. In den meisten Fällen im urbanen Bereich können Bäume nicht im Ganzen gefällt werden und müssen Stück für Stück abgetragen werden. Eine Methode hierfür ist die Seilklettertechnik, die auch in sehr beengtem Umfeld eingesetzt werden kann. Hier werden meist zuerst von unten nach oben die Äste des Baumes entfernt, bevor die Spitze des Baumes klein genug ist, um in den verfügbaren Raum fallen zu können ohne Schaden am Grundstück zu verursachen. Im Anschluss wird der Stamm des Baumes in Teilen von oben nach unten abgetragen.

Durch die Seilklettertechnik ist es möglich Bäume in kleinen Stücken nach und nach zu Boden zu bringen. So kann auch ein riesiger Baum in beengtem Umfeld sicher gefällt werden. Oft ragen Äste über Bebauung oder zu schützende Sträucher und Gartengestaltung. Um diese während der Fällung nicht durch herunterfallende Äste und Stammstücke zu zerstören können diese riggingunterstützt millimetergenau zu Boden abgelassen werden.
Bäume fällen ist eine sehr gefährliche Aufgabe, bei der viel Erfahrung und Technik notwendig ist. Nur ein Profi kann den Fallwinkel des Baumes, eine einseitige Kronenausformung sowie äußere Einflüsse wie Wind oder Regen sicher bestimmen und einschätzen. Bleiben Sie bei einer Baumfällung auf der sicheren Seite und entscheiden Sie sich für einen professionellen Baumpfleger!
Darf man Bäume immer fällen?
Nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen.

Der Vogel- und Naturschutz ist schon alleine aufgrund meines Nachnamen ein mir wichtiger Punkt. Wann immer möglich werden Fällungen auch in gärtnerisch genutzten Grundflächen lediglich im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28. Februar durchgeführt. Notfällungen, die zur Herstellung der Verkehrssicherheit dienen dürfen und müssen sobald wie möglich durchgeführt werden; also auch im Zeitraum vom 1. März bis 30. September. Dies gilt es jedoch immer mit der Naturschutzbehörde abzusprechen.
Braucht man eine Genehmigung für Baumfällungen?
Ob es eine Genehmigung für Baumfällungen in Ihrer Gemeinde braucht hängt davon ab, ob Ihre Gemeinde eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Ist dies der Fall müssen Sie sich als Baumeigentürmer an diese Verordnung halten und bei Baumfällungen eventuell erst eine Erlaubnis einholen. Gerne übernehme ich diese Aufgabe für Sie.
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